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Financial Planner
Sehr geehrter Besucher, auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Makler folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien. Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr.30, 20097 Hamburg, (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier: |
Wer sorgt im Alter – in Zukunft – vor?Früher standen die Familie und die Familienplanung im Vordergrund. Zum einen, weil das Leben weniger Alternativen zu bieten hatte, aber vor allem, damit die Sicherheit der Versorgung im Alter durch die vielen Kinder in der Familie gewährleistet war. Große Familien waren der Standard und die Kinder mussten bereits in jungen Jahren zum Einkommen der Familie beitragen. Die industriellen, gesellschaftlichen sowie staatlichen Veränderungen haben die Sicherheit der Altersvorsorge grundlegend verändert. Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Bismark`sche Sozialgesetzgebung die gesetzliche Altersrente eingeführt. Durch die aufkommende Industrialisierung sowie eine zunehmende Mobilität und die steigende Verarmung war die Versorgung in der Familie sonst nicht mehr gewährleistet. Die gesetzliche kapitalgedeckte Rente musste jedoch durch die Weltkriege, Wirtschaftskrisen und die Inflation in seiner Form angepasst werden. Seit den 50er Jahren werden die eingezahlten gesetzlichen Pflichtbeiträge in einem Umlageverfahren als laufende Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner ausgezahlt. Ein Anspruch auf die Rückzahlung der vollständig eingezahlten Beiträge besteht jedoch nicht. Basierend auf dem Solidaritätsprinzip kommen die jungen Generationen dabei für die alten Generationen auf. Zukünftig müssen jedoch immer weniger junge Menschen für die Altersvorsorge der Rentner aufkommen, was entweder zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen bei den Erwerbstätigen oder zu weiteren Kürzungen der Rentenleistungen im Alter führt. Die gesetzliche Rente wird stärker eingeschränkt, da das Rentenalter für die Jahrgänge ab 1964 bereits bei 67 Jahren liegt. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistung, wird pro Jahr ein Abschlag von 3,6 Prozent fällig. Die fehlenden Einkünfte im Alter müssen über die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge abgedeckt werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind fünf Durchführungswege zulässig: die Direktzusage, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Möglichkeit einer Direktversicherung. Die private Vorsorge kann das eigene Haus, eigene Wohnungen, Wertpapierdepots sowie Kapital- und Rentenversicherungen, wie zum Beispiel die Riester- oder Rürup-Rente sein. In den Bereich der Vorsorge fällt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn ohne oder mit einem verringerten Einkommen müsste die Altersvorsorge eingeschränkt werden. |
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