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Leasing: Grundlagen

Leasing bezeichnet die mittel- und langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Die Raten für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages werden im Voraus festgesetzt. Der Leasingnehmer braucht in der Regel keine Eigenmittel aufzunehmen, eine Kapitalbindung findet nicht statt.

Das Leasingobjekt verbleibt im Besitz des Leasinggebers, dieser übernimmt nach Ablauf des Vertrages in der Regel die weitere Verwertung. Anders beim Finanzierungsleasing: mit der letzten Rate geht das Investitionsgut in den Besitz des Leasingnehmers über.

Investitionsformen wie das Leasing gewinnen mit Blick auf verschärfte Kriterien bei der Kreditvergabe durch die Banken (Basel II)  eine immer größere Bedeutung. Bilanzrelationen und Eigenkapitalquote sind hierbei entscheidende Stichworte. Als bilanzneutrale Finanzierungsform erweitert Leasing den Investitionsspielraum. So können Sie flexibel auf Marktchancen reagieren. 

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