Was sind die Inhalte der Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine in Teilen staatlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn gewisse Voraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind. Die Voraussetzungen sorgen dafür, dass der Versicherte mit bestimmten Mindestanforderungen versichert ist. Fünf Merkmale müssen erfüllt sein, damit der Versicherte einen Anspruch auf die Förderung hat und der Vertrag als Riester-Rente anerkannt wird.
Notwendige Merkmale eines Vertrages
- Gleichstellung von Mann und Frau, (seit 2006) = Unisex Tarife / Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung für Hinterbliebene.
- Anlageformen, die im Alter eine ergänzende lebenslange Zahlung garantieren, werden gefördert. Als Leistung müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zugesichert werden.
- Zulässig ist eine Einmalauszahlung bei bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals / Auszahlungsplan mit Restverrentung oder lebenslange Rente.
- Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln, sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.
- Eine Auszahlung darf erst ab dem 61. Lebensjahr erfolgen.
Welche Personen erhalten eine Förderung?
Alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind:
- Arbeitnehmer rentenpflichtversichert
- Landwirte rentenpflichtversichert
- Richter, Amtsträger, Soldaten und Beamte
- Erziehungsberechtigte (lediglich für die ersten drei Lebensjahre des Kindes)
- Lohnersatzleistungsempfänger
- Ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
- Zivildienst- und Wehrdienstleistende
- Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Altersübergangsgeld
- Bei Verzicht von Versicherungsfreiheit, geringfügig Beschäftigte
Lohnenswert ist die Riester-Rente grundsätzlich für alle Personen. Durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile rentiert sich ein Vertrag jedoch besonders für Besserverdiener und andere Personen, die in ihre Altersvorsorge investieren möchten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind*:
- Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind
- Versicherte, die freiwillig versichert sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Geringfügig Beschäftigte (z.B. in 400 – EURO – Jobs) - versicherungsfrei
- Sozialhilfeempfänger, ohne ein versicherungspflichtiges Einkommen
- Erwerbstätige ohne Einkommen (Außer: Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten)
- Selbstständige Handwerker, wenn für Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sind, ausgenommen Bezirksschornsteinfeger
*Ausnahme: Vertragsabschlüsse sind über den Ehe- oder Lebenspartner in Form eines so genannten Zulagenvertrages möglich.
Wie wird der Sonderausgabenabzug genutzt?
Vom zu versteuernden Einkommen können bis zu bestimmten Höchstgrenzen freiwilligen Beiträge abgesetzt werden. Die auf den jeweiligen Vertrag eingezahlten Zulagen sind in diesen Beiträgen bereits enthalten! Je nach individuellem Einkommenssteuersatz wirkt der Sonderausgabenabzug unterschiedlich aus. Zusätzliche Steuerstattungen werden – auch über die Zulagenförderung hinaus - vom Finanzamt, bei Geltendmachung des Sonderabzuges, geprüft.
Wie erfolgt die jeweilige Auszahlung?
Möglich sind lediglich monatliche Auszahlungen, es sein denn, es wurde ein zu geringes Vorsorgevermögen angespart. Dann erhält man, um monatliche Kleinstbeträge zu vermeiden, die Möglichkeit, die Gesamtsumme ausgezahlt zu bekommen, ohne dass es dabei zu einer „schädlichen Verwendung“ kommt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur monatlichen Bezugsgröße sind hierbei maßgeblich. Wichtig ist, dass vermögenswirksame Leistungen nicht in die Riester- Rente eingezahlt werden können.
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