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FAQs - Rürup Rente

Was ist eigentlich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine altersunabhängige private Rentenversicherung, die Ihnen eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Bezeichnet wird sie auch als Basis-Rente. Sie ist als Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente gedacht und beinhaltet viele Regelungen der gesetzlichen Rente (z.B. keine Kapitalisierungsmöglichkeit). Die Leistungen aus der Rürup-Rente werden bei Rentenzahlung nachgelagert besteuert.

 

Welche Förderbedingungen gibt es?

Es müssen für die Rürup-Rente verschiedene, gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sein: Eine lebenslange monatliche Rente muss im Vertrag vorgesehen sein. Eine Auszahlung der Rente kann erst ab dem 61. Lebensjahr erfolgen. Die Leistungen aus der Rürup-Rente werden nicht vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert – Ausnahme ist hier die Hinterbliebenenrente an Ehepartner und Kinder. Die Rürup-Rente wird ausschließlich als Altersvorsorge verwendet.

 

Wie ist die Besteuerung bei der Rürup-Rente?

Die Zahlungen aus der Rente werden „nachgelagert“ besteuert, das heißt, erst ab dem Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung. Als Beispiel: Wenn die Rentenzahlung im Jahr 2009 beginnt, dann werden 58% versteuert, anschließend steigt der zu versteuernde Rentenanteil für neu beginnende Rentenzahlungen jährlich um 2% bis zum Jahre 2019. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Anteil lediglich noch um 1% pro Jahr, so dass dann ab 2040 die gesamte Rente vollständig versteuert wird

Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt und er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung. Generell: Dieses Verfahren gilt in gleicher Weise für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Vorteil ist, dass die Rürup-Rente den Anforderungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG entspricht und in der Ansparphase steuerlich gefördert wird.

Steuerliche Vorteile: Die Beiträge der Rürup-Rente können pro Jahr bis zu 20.000 EUR (verheiratete 40.000 EUR) Steuer senkend angesetzt werden. Davon wirken sich zum Beispiel im Jahr 2009 68 %, im Jahr 2010 70 % usw. direkt Steuer-mindernd aus. 

 

Wie ist sie Sicherheit bei der Rürup-Rente?

Vor externen Zugriffen ist die Rürup-Rente geschützt. Es kann kein Basisrentenvertrag aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Deshalb wird der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt (Hartz IV gesicherte Altersvorsorge). Eine Rürup Rente ist pfändungssicher, da zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher keine vollständige Vertragsauflösung und Auszahlung des Vertragswertes verlangen kann.

Der Vertragsabschluss und die Einzahlung muss vor Antragstellung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt.

 

Welche zusätzlichen Absicherungen gibt es außerdem?

Es können Zusatzabsicherungen zur Rürup-Rente beantragt werden, deren Beiträge ebenfalls steuerlich gefördert werden. Beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Aufgrund der steuerlichen Förderung eine sehr gute Möglichkeit, wenn ein Berufsunfähigkeitsschutz und eine Altersvorsorge gewünscht wird). Zusätzlich ist auch eine Todesfallabsicherung, also eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder sinnvoll. Generell: Eine steuerliche Förderung ist nur dann zulässig, wenn Minimum 50% des Gesamtbeitrages für die Altersvorsorge aufgewendet werden.

 

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