In der Ansparphase wird die Rürup-Rente steuerlich gefördert. Sie entspricht den Anforderungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG. Deshalb werden die Vertragsleistungen frühestens ab dem 61. Lebensjahres als laufende, lebenslange Monatsrente an Sie gezahlt, ohne weitere zusätzliche Auszahlungen. Ein genereller Übertragungsanspruch aus dem Vertrag oder ein Vererben sind nicht möglich. Die Ausnahme sind die Hinterbliebenenrenten an Ehepartner oder Kinder. Eine Kapitalisierung, Beleihung oder Veräußerung des Vertrages ist ebenfalls nicht möglich.
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